Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 
 
 

BERATEN IST UNSER AUFTRAG

Dezentrale Sozialberatungsstellen in jedem Bezirk  unseres
Bundeslandes sind durch das Oö. Sozialhilfegesetz 1998
geregelt. Diese flächendeckende Serviceleistung wird von
der Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung und
vom Sozialhilfeverband des jeweiligen Bezirkes finanziert. Es besteht
somit ein gesetzlicher Auftrag, den Zugang zu sozialer Hilfe zu
erleichtern und bestehende und drohende Notlagen besser zu
erfassen.

Das Ziel der Sozialberatungsstellen ist es, das soziale
Netz für die Bevölkerung effizienter nutzbar zu machen und
Rat- und Hilfesuchenden persönliche Lösungswege für ihre
Probleme zu zeigen.

Sozialratgeber 2011