Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 
 

ALTENPFLEGE

Kostenbeiträge für Mobile Dienste noch immer unter dem Österreich-Durchschnitt

„Da sich aber vor allem im vergangenen Jahr die Budgetsituation im Sozialressort deutlich verschlechtert hat, waren wir gezwungen Anpassungen vorzunehmen, da ansonsten die Gesamtfinanzierung für diesen Bereich gefährdet worden wäre. Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass die Erhöhung in einem Umfang geschieht, dass Oberösterreich noch immer das Bundesland mit den geringsten Beiträgen in diesem Bereich ist“, erläutert Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl.
Mit 1. Mai 2011 mussten in Oberösterreich die Kostenbeiträge für die Mobilen Dienste für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf an den „Österreich-Durchschnitt“ herangeführt werden. Es wird eine monatliche Grundpauschale eingeführt, die den bisherigen Mindestkostenbeitrag ersetzt. Damit werden Aufwendungen – wie Fahrtkosten und Administration – in die Kostenbeitragsrechnung einbezogen, die bisher nicht berücksichtigt waren. Sie ist von allen Kundinnen und Kunden unabhängig vom Ausmaß der Pflege- und Betreuungsleistung zu bezahlen. Damit sorgt diese Pauschale im Gegenzug auch dafür, dass Kundinnen und Kunden mit einem hohen Ausmaß an Betreuungsstunden im Verhältnis eine geringere Erhöhung pro Leistungsstunde trifft.
Die Erhöhung der Kostenbeiträge ist leider angesichts der enormen und vieldiskutierten budgetären Nöte im Sozialressort und bei den Gemeinden – angesichts des derzeitigen Finanzierungssystems der öffentlichen Haushalte – eine „einnahmenseitige Notwendigkeit“. Aus Sicht der Leistbarkeit vor allem für sozial schwächere Kundinnen und Kunden und des gewünschten, weiteren Ausbaus dieses Angebotes hätte das OÖ. Sozialressort aber gerne darauf verzichtet. Sozialreferent LH-Stv. Josef Ackerl fordert daher wiederholt, die Vermögenden und ihre Vermögen stärker für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte und damit für die Interessen der Allgemeinheit heran zu ziehen.