Altenpflege und Altenbetreuung in Oberösterreich – vorbildlich geregelt, verantwortungsvoll gelebt
Seit 1993 ist die Pflegevorsorge in Österreich bundeseinheitlich geregelt, und zwar in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern ("15a-Vereinbarung", nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG)), einem Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetzen.
In Oberösterreich wurde 1996 die für die stationäre Altenbetreuung sehr wichtige Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung beschlossen. Wesentliche Eckpfeiler der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufgaben der Heime, wobei sich die in den Heimen zu leistende Grundversorgung der Bewohner/innen an durchschnittlichen Privathaushalten orientiert, und die Festlegung eines Mindestpflegepersonalschlüssels.
Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz von 1998 ist es die Aufgabe der so genannten regionalen Träger sozialer Hilfe – also der Sozialhilfeverbände und der Städte mit eigenem Statut -, dafür zu sorgen, dass für (vorwiegend altersbedingt) pflegebedürftige Personen ausreichend Pflege- und Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Pflege- und Betreuungsangebote umfassen im Wesentlichen
- Alten- und Pflegeheime (APHs) inkl. Kurzzeitpflege
- Tagesbetreuung
- Betreubares Wohnen
- Mobile Betreuung und Hilfe (MBH)
- Hauskrankenpflege