Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 
 

MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG BRAUCHEN HILFE FÜR EIN SELBSTBESTIMMTES LEBEN

In Oberösterreich beziehen derzeit rund 8.620 Menschen mit Beeinträchtigung eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Beispiele dafür sind die Frühförderung, Arbeit- und Fähigkeitsorientierte Aktivität, Wohnen oder Mobile Betreuung und Hilfe. Insgesamt 5.026 Menschen mit Beeinträchtigungen haben aktuell den Bedarf für eine bzw. mehrere Leistungen angemeldet.

Chancengleichheitsgesetz – Meilenstein in der Behindertenpolitik
Mit dem Oö. Chancengleichheitsgesetz konnte ein Meilenstein in der Behindertenpolitik für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich gesetzt werden. Es ist mittlerweile seit zweieinhalb Jahren in Kraft. Der entscheidende Meilenstein ist der bereits vor Jahren eingeleitete Paradigmenwechsel hin zur verstärkten Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

  • Die Forcierung und Verstärkung der Selbstbestimmung  und Mitbestimmung  von Menschen mit Beeinträchtigungen wird insbesondere durch folgende Abläufe und Gremien sichergestellt:
    • Menschen mit Beeinträchtigungen können im Rahmen der verpflichtend abzuhaltenden Assistenzkonferenz mitbestimmen, welche Unterstützungsleistung sie in welchem Ausmaß benötigen. Im Rahmen dieser Assistenzkonferenz wird über die möglichen Leistungen beraten, kurz-, mittel- und langfristige Ziele erhoben und das erforderliche Ressourcenausmaß für die diversen Leistungen festgelegt. Der künftige Leistungsempfänger bzw. sein gesetzlicher Vertreter sind verpflichtend bei dieser Assistenzkonferenz zu beteiligen.
    • Durch die Gewährung von Geldleistungen, dem sogenannten Subsidiären Mindesteinkommen, können sich Menschen mit Beeinträchtigungen selbst ihre Mietaufwendungen, Verpflegung, Bekleidung, Freizeitaktivitäten etc. finanzieren. Sie erhalten diese Leistungen nicht mehr in Form von Sachleistungen von den Trägerorganisationen, sondern können nun selbst entscheiden, allenfalls mit Unterstützung, was sie mit diesem verfügbaren Geldbetrag einkaufen.
    • Mobile Betreuungsstrukturen wie die Mobile Betreuung und Hilfe sowie die Persönliche Assistenz, aber auch teilbetreute Wohnformen unterstützen dabei Menschen mit Beeinträchtigungen, selbständiger und selbstbestimmter leben zu können.
    • Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von Peers in den Einrichtungen. Peers sind Menschen mit Beeinträchtigungen, welche speziell für die Beratung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen geschult werden. Die Schulungen werden vom Land Oberösterreich finanziert. Hier können Menschen mit Beeinträchtigungen ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit ihrer Beeinträchtigung und Behinderung an andere Betroffene weitergeben.

 

Land OÖ - Menschen mit Beeinträchtigung

Das neue Oö. Chancengleichheitsgesetz - "Leicht verständlich" 

Das neue Oö. Chancengleichheitsgesetz - "Leicht verständlich" - Ausgabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Sozialratgeber

Help-Service für Behinderung (Amtshelfer)

Pflegetelefon - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz