Forschungsergebnissen zufolge hat jede fünfte Frau bereits Gewalt in der Beziehung erlebt – bei entsprechend höher geschätzten Dunkelziffern. In Österreich bietet das seit 1997 bestehende Gewaltschutzgesetz und das 2006 beschlossene Strafrechtsänderungsgesetz, durch das Stalking unter Strafe gestellt wurde, den rechtlichen Schutz für Frauen, die Gewalt oder Verfolgung ausgesetzt sind. Unmittelbaren Schutz bieten die österreichischen Frauenhäuser, in denen misshandelte Frauen und Kinder Beratung und Unterkunft finden.
Mit fünf Frauenhäusern, - in Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck und Ried – nimmt Oberösterreich nach wie vor eine bundesweite Spitzenposition ein. Vorbildlich ist aber vor allem die existenzielle Absicherung der Frauenhäuser durch das oberösterreichische Sozialhilfegesetz (Oö. SHG 1998) und durch mehrjährige Verträge, die den Frauenhäusern eine langfristige Planung ihrer Aktivitäten und die Wahrnehmung ihrer Funktion als Kriseneinrichtung gewährleistet.
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