LH-Stv. Ackerl sieht den Beschluss der bedarfsorientierten Mindestsicherung als wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Armut und erwartet sich mehr Chancen der Betroffenen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern wird das OÖ BMSG durchgehend Verbesserungen und mit Sicherheit keine Verschlechterungen für die BezieherInnen bringen.
Am 7. Juli 2011 wurde im Landtag das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz (OÖ BMSG) beschlossen. "Mit nur drei Unterausschusssitzungen konnte der Gesetzwerdungsprozess im Landtag sehr rasch und effizient abgeschlossen werden ", freut sich Sozialreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl.
Das OÖ BMSG löst die Regelungen für die sogenannte "offene Sozialhilfe" im oberösterreichischen Sozialhilfegesetz ab. Anspruch auf Mindestsicherung haben ausschließlich Personen, die u.a. aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit Arbeitsfähigkeit vorliegt). "Damit unterscheidet sich die Mindestsicherung ganz deutlich von einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens", erläutert LH-Stv. Ackerl.
Die wesentlichsten Verbesserungen des kommenden oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes liegen in/m .....
o der Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung (Ecard für BezieherInnen)
o höheren Leistungen für AlleinerzieherInnen als eine der primären armutsgefährdeten Gruppen
o Entfall bzw. Einschränkung des Regresses
o der verbesserten Arbeitsmarktintegration für die BezieherInnen durch spezielle Unterstützungsmaßnahmen wie Case Management
o einer neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen AMS und Mindestsicherungsbehörden.
Die Höhe der Mindestsicherung liegt in OÖ für Alleinstehende netto bei rd. 844 Euro pro Monat, wobei diese Mittel bekanntlich nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden. Die konkrete Festlegung der Höhe der Mindeststandards erfolgt wie in der Sozialhilfe durch eine Verordnung der OÖ Landesregierung.