Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 

GEMEINDEORDNUNG NEU - SCHUTZFUNKTION FÜR GEMEINDEN IM UMGANG MIT FINANZGESCHÄFTEN!

Die Entwicklung auf dem Markt der Finanzprodukte erforderte eine Reaktion auch im Bereich der Gemeindeordnung.

Die Gemeindeaufsicht in Oberösterreich funktioniert. Das Gemeindereferat und die Direktion für Inneres und Kommunales arbeiten stets in enger Abstimmung mit den Gemeinden an der Bewältigung budgetärer Herausforderungen.

Bisherige Entwicklungen

Den Gemeinden wurden in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen. Die Einnahmen der Gemeinden sind aber nicht in dem Ausmaß gestiegen, wie sie für die Erfüllung dieser Aufgaben notwendig gewesen wären. Die Wirtschaftskrise hat sogar zu rückläufigen Einnahmen geführt und manche Gemeinden dazu bewogen Fremdwährungskredite (in Schweizer Franken) und Zinsabsicherungsgeschäfte, sogenannte Swaps, abzuschließen. Die nicht absehbare Entwicklung des Franken-Kurses hat letztendlich bewirkt, dass einigen Gemeinden, allen voran der Stadt Linz, Verluste drohen. Diese Entwicklung führte zur Diskussion, ob solche Geschäfte überhaupt erlaubt oder zumindest genehmigungspflichtig sind. Die unterschiedliche Handhabung in der Praxis der Gemeinden führte zur Einrichtung eines Unterausschusses im Oö. Landtag. Gleichzeitig wurde über Initiative der beiden Gemeindereferenten der Landes-Verfassungsdienst beauftragt, eine Arbeitsgrundlage mit rechtsgutachtlichem Charakter über die Genehmigungspflicht dieser Rechtsgeschäfte zu erstellen. Die Verfassungsjuristen kamen zu der Erkenntnis, dass schon bisher die in der Vergangenheit von oö. Gemeinden abgeschlossenen Finanzgeschäfte mit spekulativen Elementen der Gemeindeaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden hätten müssen. Mit dem heutigen Beschluss der neuen Gemeindeordnung und Stadtstatute legt der Landtag eine Regelung vor, die sowohl diese bereits vorhandene Genehmigungspflicht als auch das ebenfalls bereits festgeschriebene Spekulationsverbot noch deutlicher zum Ausdruck bringt.