Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 

GEMEINDEORDNUNG NEU - SCHUTZFUNKTION FÜR GEMEINDEN IM UMGANG MIT FINANZGESCHÄFTEN!

Die Entwicklung auf dem Markt der Finanzprodukte erforderte eine Reaktion auch im Bereich der Gemeindeordnung.

Die Gemeindeaufsicht in Oberösterreich funktioniert. Das Gemeindereferat und die Direktion für Inneres und Kommunales arbeiten stets in enger Abstimmung mit den Gemeinden an der Bewältigung budgetärer Herausforderungen.

Bisherige Entwicklungen

Den Gemeinden wurden in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen. Die Einnahmen der Gemeinden sind aber nicht in dem Ausmaß gestiegen, wie sie für die Erfüllung dieser Aufgaben notwendig gewesen wären. Die Wirtschaftskrise hat sogar zu rückläufigen Einnahmen geführt und manche Gemeinden dazu bewogen Fremdwährungskredite (in Schweizer Franken) und Zinsabsicherungsgeschäfte, sogenannte Swaps, abzuschließen. Die nicht absehbare Entwicklung des Franken-Kurses hat letztendlich bewirkt, dass einigen Gemeinden, allen voran der Stadt Linz, Verluste drohen. Diese Entwicklung führte zur Diskussion, ob solche Geschäfte überhaupt erlaubt oder zumindest genehmigungspflichtig sind. Die unterschiedliche Handhabung in der Praxis der Gemeinden führte zur Einrichtung eines Unterausschusses im Oö. Landtag. Gleichzeitig wurde über Initiative der beiden Gemeindereferenten der Landes-Verfassungsdienst beauftragt, eine Arbeitsgrundlage mit rechtsgutachtlichem Charakter über die Genehmigungspflicht dieser Rechtsgeschäfte zu erstellen. Die Verfassungsjuristen kamen zu der Erkenntnis, dass schon bisher die in der Vergangenheit von oö. Gemeinden abgeschlossenen Finanzgeschäfte mit spekulativen Elementen der Gemeindeaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden hätten müssen. Mit dem heutigen Beschluss der neuen Gemeindeordnung und Stadtstatute legt der Landtag eine Regelung vor, die sowohl diese bereits vorhandene Genehmigungspflicht als auch das ebenfalls bereits festgeschriebene Spekulationsverbot noch deutlicher zum Ausdruck bringt.
 

GEMEINDEN STEHEN VOR GROßEN FINANZIELLEN HERAUSFORDERUNGEN

In der Vergangenheit sind die Gemeinden zunehmend durch die Aufgaben der Pflege und Betreuung finanziell herausgefordert worden, weil die dafür vorgesehenen Bundesmittel von Anfang an nicht ausreichend dotiert und nie valorisiert wurden. Daraus ergibt sich bei steigenden Ausgaben und stagnierenden Einnahmen eine Schere, die durch die Nettozuzahlungen der Sozialhilfeverbände (=Gemeinden) abgedeckt werden müssen. Mit dem von Bund und Ländern finanzierten Pflegefonds in der Höhe von 685 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 wurde als ersten Schritt eine dringend notwendige Entlastung geschaffen.

Die Aufgaben der 444 oberösterreichischen Gemeinden  sind vielfältig und unterliegen einer dynamischen Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen im Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Pflichtschulbauten, Feuerwehrzeugstätten, Jugendräumlichkeiten, Kulturstätten,  sowie bei den zahlreichen Gemeindestraßen und Güterwegen  , um nur die wichtigsten anzuführen.

All diese Vorhaben unterstützt LH-Stv. Ackerl als Gemeindereferent mit Hilfe von Bedarfszuweisungen  . Ein besonderes Anliegen ist ihm dabei, dass durch eine gerechte Mittelverteilung  die Infrastruktur sowohl im ländlichen Raum, als auch im städtischen Bereich weiter ausgebaut werden kann, damit die Lebensqualität gesteigert und der Wirtschaftsraum gesichert wird..

Leider fehlt den Gemeinden in zunehmendem Maße das Geld zur Erfüllung ihrer immer größer werdenden Aufgaben. Deshalb bekräftigt Gemeindereferent Ackerl seine Forderungen, dass endlich mehr Geld in das System muss, und zwar über den Weg von vermögensbezogenen Steuern.