Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 

PRESSE-AUSSENDUNGEN

Weg frei für die bedarfsorientierte Mindestsicherung in OÖ

LH-Stv. Ackerl: Weg frei für die bedarfsorientierte Mindestsicherung in OÖ

"In der morgigen Sitzung des Oö. Landtages wird aller Voraussicht nach das  oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz (OÖ BMSG) beschlossen. Sozialreferent LH-Stv. Ackerl sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt nach vorne in der Bekämpfung der Armut und erwartet sich mehr Chancen der Betroffenen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern wird das OÖ BMSG durchgehend Verbesserungen und mit Sicherheit keine Verschlechterungen für die BezieherInnen bringen.

Im Sozialausschuss des oberösterreichischen Landtages wurde am 30. Juni mit den Stimmen von drei der vier Fraktionen der Entwurf für das OÖ BMSG beschlossen. Damit ist der Weg geebnet für einen erfolgreichen Beschluss dieses Gesetzesentwurfs in der morgigen Landtagssitzung. "Mit nur drei Unterausschusssitzungen konnte der Gesetzwerdungsprozess im Landtag sehr rasch und effizient abgeschlossen werden", freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl.

Das OÖ BMSG löst die Regelungen für die sogenannte "offene Sozialhilfe" im oberösterreichischen Sozialhilfegesetz ab. Anspruch auf Mindestsicherung haben ausschließlich Personen, die u.a. aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit Arbeitsfähigkeit vorliegt). "Damit unterscheidet sich die Mindestsicherung ganz deutlich von einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens", erläutert LH-Stv. Ackerl.

Die wesentlichsten Verbesserungen des kommenden oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes liegen in/m .....

- der Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung (Ecard für BezieherInnen)

- höheren Leistungen für AlleinerzieherInnen als eine der primären armutsgefährdeten Gruppen

- Entfall bzw. Einschränkung des Regresses

- der verbesserten Arbeitsmarktintegration für die BezieherInnen durch spezielle Unterstützungsmaßnahmen wie Case Management

- einer neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen AMS und Mindestsicherungsbehörden.

Die Höhe der Mindestsicherung wird in OÖ voraussichtlich für Alleinstehende netto bei rd. 822 Euro pro Monat (Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1158 Euro) liegen, wobei diese Mittel bekanntlich nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden. Die konkrete Festlegung der Höhe der Mindeststandards wird wie in der Sozialhilfe durch eine Verordnung der OÖ Landesregierung erfolgen.

"Ich freue mich, dass drei von vier Fraktionen im oberösterreichischen Landtag dem Entwurf meines Ressorts mit nur wenigen Abänderungen im Sozialausschuss zugestimmt haben. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch bei den Abgeordneten für den raschen Gesetzwerdungsprozess im Landtag bedanken", so LH-Stv. Josef Ackerl abschließend.