Startschuss zur Evaluierung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
LH-Stv. Ackerl: "Startschuss zur Evaluierung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes!"
Im Auftrag von LH-Stv. Ackerl wurde mit 16. Mai 2011 der Startschuss zur Evaluierung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes gesetzt. Durchgeführt wird die Studie von der Johannes Kepler-Universität, Institut für Soziologie.
"Das Oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz (Oö.ChG) ist seit 2008 in Kraft. Mit diesem Gesetz konnte ein Meilenstein in der Behindertenpolitik für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich gesetzt werden", ist Sozialreferent LH-Stv. Ackerl überzeugt. Mit der nun beauftragten Studie soll überprüft werden, ob die ursprünglich formulierten Ziele mit dem In-Kraft-Treten des Oö. Chancengleichheitsgesetz tatsächlich auch so realisiert werden konnten. Ein eigens eingerichteter Fachbeirat bestehend aus den unterschiedlichen Interessensgruppen unterstützt beratend die Universität in der Konkretisierung der zu evaluierenden Themenfelder und der Evaluationskriterien. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Steuerung und Planung der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen, der Prozessablauf von Leistungszuweisungen, die Möglichkeit der Mitbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Interessensvertretungen sowie Beitragsleistungen durch KundInnen.
Das konkrete Evaluierungsdesign wird bis September/Oktober 2011 fertig gestellt werden, danach erfolgt die Erhebungsphase. Voraussichtlich werden im April 2012 die ersten Evaluierungsergebnisse vorliegen, welche dem Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Bei den Mitgliedern des Fachbeirates handelt es sich um gewählte InteressensvertreterInnen von Menschen mit Beeinträchtigungen, Angehörigen und Trägerorganisationen.