Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 

PRESSE-AUSSENDUNGEN

Gemeindeordnung NEU – Schutzfunktion für Gemeinden im Umgang mit Finanzgeschäften stärken!

Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl:Gemeindeordnung NEU – Schutzfunktion für Gemeinden im Umgang mit Finanzgeschäften stärken!

Die Gemeindeaufsicht in Oberösterreich funktioniert. Das Gemeindereferat und die Direktion für Inneres und Kommunales arbeiten stets in enger Abstimmung mit den Gemeinden an der Bewältigung budgetärer Herausforderungen.

Bisherige Entwicklungen

Den Gemeinden wurden in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen. Die Einnahmen der Gemeinden sind aber nicht in dem Ausmaß gestiegen, wie sie für die Erfüllung dieser Aufgaben notwendig gewesen wären. Die Wirtschaftskrise hat sogar zu rückläufigen Einnahmen geführt und manche Gemeinden dazu bewogen Fremdwährungskredite (in Schweizer Franken) und Zinsabsicherungsgeschäfte, sogenannte Swaps, abzuschließen. Die nicht absehbare Entwicklung des Franken-Kurses hat letztendlich bewirkt, dass einigen Gemeinden, allen voran der Stadt Linz, Verluste drohen.

Diese Entwicklung führte zur Diskussion, ob solche Geschäfte überhaupt erlaubt oder zumindest genehmigungspflichtig sind. Die unterschiedliche Handhabung in der Praxis der Gemeinden führte zur Einrichtung eines Unterausschusses im Oö. Landtag. Gleichzeitig wurde über Initiative der beiden Gemeindereferenten der Landes-Verfassungsdienst beauftragt, eine Arbeitsgrundlage mit rechtsgutachtlichem Charakter über die Genehmigungspflicht dieser Rechtsgeschäfte zu erstellen.

Die Ergebnisse des Verfassungsdienstes liegen nun vor und bringen folgende Erkenntnisse:

• Die Analyse hat gezeigt, dass die Gemeindeordnung und Stadtstatute zwar weitgehend umfassend die Rechtslage und den Umgang von Gemeinden mit Finanzgeschäften regeln, aber Konkretisierungen notwendig sind, die den Gemeindeverantwortlichen mehr Klarheit im Umgang mit Finanzgeschäften geben.​

• das Linzer Swap–Geschäft hätte vom Land als Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Da diese Genehmigung nicht vorliegt, wird das Zustandekommen dieses Finanzgeschäftes von den Fachjuristen als rechtsunwirksam eingestuft.

Als Arbeitsgrundlage die rechtsgutachtliche Aussagen trifft, hat der Landesverfassungsdienst im Auftrag der Landesregierung über den Sommer, festgestellt, dass ein potenziell so riskantes Geschäft wie der Linzer Bawag-Swap dem Land zur Genehmigung vorgelegt hätte werden müssen. Dass diese Genehmigung nicht beantragt wurde (und so nicht einmal theoretisch erteilt werden konnte, wodurch aus Sicht der Verfassungsjuristen kein rechtswirksames Geschäft zustandegekommen ist), zeigt, dass die Gemeindeaufsicht aber gerade bei der Beurteilung geplanter oder neu eingegangener finanzieller Verpflichtungen durch die Gemeinden im gewissen Ausmaß auf deren Mitwirkung angewiesen ist.

Um einerseits diese Mitwirkungspflicht und andererseits die Schutzfunktion der Gemeindeordnung und der Gemeindeaufsicht für den Umgang mit Finanzrisiken künftig noch stärker zu betonen, sollen die entsprechenden Instrumente noch geschärft werden. Es soll künftig keine spekulativen Geschäfte mit Steuergeldern geben – weder in Statutarstädten noch in Gemeinden.

Wie geht es weiter?

Es braucht klarere und eindeutigere Regeln, was sein darf und was nicht.

Der eingerichtete Unterausschuss wird die Konkretisierung der oberösterreichischen Gemeindeordnung und der Stadtstatute im Detail erarbeiten. Für die Gemeindereferenten ist durch das Gutachten des Verfassungsdienstes klar, dass die Gemeindeaufsicht funktioniert hat und wie bisher - in der Arbeitsteilung Gemeindeabteilung des Landes, Landes- und Bundesrechnungshof - weiterarbeiten kann. 

Die Entwicklung und der Erfindungsreichtum auf dem Markt der Finanzprodukte erfordern eine Reaktion auch im Bereich der Gemeindeordnung, die den Gemeinden und der Gemeindeaufsicht noch klarere Instrumente in die Hand gibt, um das Gemeinwesen künftig noch besser vor spekulativen und riskanten Finanzprodukten zu schützen. Es soll ganz klar geregelt werden, was in Zukunft erlaubt ist. Diese Instrumente zu entwickeln - etwa in Form konkretisierter Formulierungen in der Gemeindeordnung ist Aufgabe des Unterausschusses, der heute die Experten gehört hat.