Landeshauptmann Stv. Josef Ackerl

 

PRESSE-AUSSENDUNGEN

Erhöhung der Kostenbeiträge für Mobile Dienste sichert deren Finanzierung für die Zukunft

Ab 1. Mai 2011 werden in Oberösterreich die Kostenbeiträge für die Mobilen Dienste für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf an den "Österreich-Durchschnitt" herangeführt. Dies bringt für die Kundinnen und Kunden der Mobilen Dienste in Oberösterreich leider eine deutliche Erhöhung ihrer Eigenleistung an den Gesamtkosten der für sie erbrachten Pflege- und Betreuungsstunden. "In Oberösterreich wurden in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten die Kostenbeiträge nur in einem sehr geringen Ausmaß erhöht. Leider können wir aus budgetären Gründen diese Linie nicht mehr fortsetzen, da ansonsten die Gesamtfinanzierung der Mobilen Dienste gefährdet worden wäre", erläutert der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl.

Die Mobilen Dienste (als Überbegriff) bestehen in Oberösterreich aus den zwei Leistungsbereichen Mobile Hilfe und Betreuung (Heimhilfen und FachsozialbetreuerInnen Altenarbeit) und Hauskrankenpflege (Diplomkrankenpflegekräfte). Bei der Erhöhung der Kostenbeiträge wurde neben der Heranführung an das österreichische Durchschnittsniveau auch der Deckungsgrad der Kostenbeiträge (sprich der Eigenbeiträge der Kundinnen und Kunden) berücksichtigt. So betrug der Deckungsgrad der Kostenbeiträge an den Gesamtkosten im Jahr 1994 in der Mobilen Betreuung und Hilfe 26 %, in der Hauskrankenpflege im Jahr 1999 14,5 %. Im Jahr 2009 reduzierte sich dieser Deckungsgrad in der Mobilen Betreuung und Hilfe (als wesentlich größerer Leistungsbereich) auf 19,2 % und in der Hauskrankenpflege auf 14 %. Auch dieser Abwärtstrend soll mit der im Mai erfolgenden Anhebung der Kostenbeiträge gestoppt werden.

Die Erhöhung der Kostenbeiträge sieht im Detail folgende Maßnahmen vor:

• Einführung einer monatlichen Grundpauschale in Höhe von 5,50 Euro
• Stärkere Valorisierung der bisherigen Kostenbeiträge
• Anhebung der Kostenbeiträge im untersten Bereich (speziell in der Heimhilfe)
• Valorisierung des (bereits bestehenden) Pflegezuschlags von 4,13 Euro auf 5,50 Euro

Mit der Einführung der monatlichen Grundpauschale (die auch den bisherigen Mindestkostenbeitrag ersetzt) sollen Aufwendungen – wie Fahrtkosten und Administration – in die Kostenbeitragsberechnung einbezogen werden, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Sie ist von allen Kundinnen und Kunden unabhängig vom Ausmaß der Pflege- und Betreuungsleistung zu bezahlen. Damit sorgt diese Pauschale im Gegenzug auch dafür, dass Kundinnen und Kunden mit einem hohen Ausmaß an Betreuungsstunden im Verhältnis eine geringere Erhöhung pro Leistungsstunde trifft.

Die Erhöhung der Kostenbeiträge ist leider angesichts der enormen und vieldiskutierten budgetären Nöte im Sozialressort und bei den Gemeinden – angesichts des derzeitigen Finanzierungssystems der öffentlichen Haushalte - eine "einnahmenseitige Notwendigkeit". Aus Sicht der Leistbarkeit vor allem für sozial schwächere Kundinnen und Kunden und des gewünschten, weiteren Ausbaus dieses Angebotes hätte das OÖ. Sozialressort aber gerne darauf verzichtet. Die einzige Alternative wäre – wie schon oftmals gefordert – die Vermögenden und ihre Vermögen stärker für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte und damit für die Interessen der Allgemeinheit heran zu ziehen.