Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1. Oktober 2011 in Kraft
Mit 1. Oktober 2011 wird der Übergang von der Sozialhilfe zur Mindestsicherung gesetzlich vollzogen. Sozialreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt nach vorne in der Bekämpfung der Armut und erwartet sich mehr Chancen der Betroffenen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern wird das Oö. BMSG durchgehend Verbesserungen und mit Sicherheit keine Verschlechterungen für die Bezieher/innen bringen.
Das Oö. BMSG löst die Regelungen für die sogenannte "offene Sozialhilfe" im Oberösterreichischen Sozialhilfegesetz ab. Anspruch auf Mindestsicherung haben ausschließlich Personen, die u.a. aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit Arbeitsfähigkeit vorliegt). "Damit unterscheidet sich die Mindestsicherung ganz deutlich von einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens", erläutert LH-Stv. Ackerl.
Die wesentlichsten Verbesserungen des kommenden Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes liegen in/m .....
- der Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung (Ecard für Bezieher/innen),
- höheren Leistungen für Alleinerzieher/innen als eine der primären armutsgefährdeten Gruppen,
- Entfall bzw. Einschränkung des Regresses,
- der verbesserten Arbeitsmarktintegration für die Bezieher/innen durch spezielle Unterstützungsmaßnahmen wie Case Management,
- einer neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen AMS und Mindestsicherungsbehörden.
Die Höhe der Mindestsicherung wird in OÖ für Alleinstehende netto bei 822 Euro pro Monat (Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.158 Euro) liegen, wobei diese Mittel bekanntlich nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden. Die konkrete Festlegung der Höhe der Mindeststandards sind wie in der Sozialhilfe durch eine Verordnung der Oö. Landesregierung festgelegt, welche ebenfalls mit 1. Oktober 2011 in Kraft tritt.
Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei der zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft, bei der Gemeinde, bei einer Sozialberatungsstelle, bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) oder bei der Landesregierung eingebracht werden.
Rückfragen-Kontakt: Ing. Harald Scheiblhofer (+43 732) 77 20-140 54, (+43 664) 600 72-140 54